Fragen und Antworten

Kann man die Fußpflege in einer Woche oder die Kosmetik in sieben Tagen lernen, wenn doch einige Anbieter diese Lehrgänge mit einer Dauer von drei oder sechs Monaten anbieten?

Wichtig ist nicht die Dauer eines Lehrgangs, sondern die tatsächlich stattfindende Unterweisung. Entscheidend ist also die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden des Lehrgangs. Bei unserem Fußpflegelehrgang handelt es sich um insgesamt 210 Lehrgangsstunden, 60 Stunden davon alleine fachpraktische Unterweisung. Bei unserem Kosmetiklehrgang handelt es sich um insgesamt 440 Lehrgangsstunden, 90 Stunden davon alleine fachpraktische Unterweisung. Zusätzlich gibt es bei beiden Lehrgängen noch die Möglichkeit eines eventuell gewünschten Einzelunterrichts ohne Zusatzkosten.

Verglichen mit vielen der am Markt üblichen Angebote, die in der Regel zwischen vier und zehn Wochenstunden über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten unterrichten, hätten unsere Lehrgänge einen Umfang in der Fußpflege von ca. 12 Monaten und in der Kosmetik von ca. 2 Jahren.

Kann ich bedenkenlos jeden Lehrgang wählen, Hauptsache der Preis ist günstig?

Selbstverständlich gibt es auch viele Lehrgangsangebote, die unter bestimmten Umständen nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen, aber auf den ersten Blick sehr günstig erscheinen. In Ihrem eigenen Sinne sollten Sie auf bestimmte Qualitätsmerkmale eines Lehrgangs achten und auch den Lehrgangsanbieter danach fragen.

Mit welchen zusätzlichen Nebenkosten eines Lehrgangs muss ich rechnen?

In unseren Lehrgangsgebühren sind alle Verbrauchsmaterialien komplett enthalten. 

Kann ich die Lehrgangskosten steuerlich geltend machen?

Ja, selbstverständlich werden die Lehrgangskosten vom zu versteuernden Gewinn abgezogen. Außerdem lassen sich die Lehrgangskosten als Weiterbildung steuerlich absetzen, wenn Sie aus einem artverwandten Beruf stammen, z.B. Krankenschwester/Pfleger, Altenpfleger/in, Masseur/in, Arzthelfer/in).